Allgemeine Geschäftsbedingungen
Visual Unlimited GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Visual Unlimited GmbH, nachfolgend „Visual Unlimited“.
  2. Individuelle Vereinbarungen, Angebot und Auftragsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Visual Unlimited ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote gelten für die darin genannte Frist; fehlt eine Frist, sind sie freibleibend. Ein Vertrag entsteht durch Auftragsbestätigung von Visual Unlimited in Textform, durch Leistungsbeginn auf Wunsch des Auftraggebers oder durch Lieferung.
  2. Maßgeblich sind die in Angebot und Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen, Ergebnisse, Formate, Nutzungsrechte und Mitwirkungspflichten. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Änderungen bedürfen mindestens der Textform. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

  1. Visual Unlimited erbringt kreative, beratende, technische, digitale und produktionsbezogene Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsbild. Ein wirtschaftlicher, kommunikativer, technischer, Ranking-, Reichweiten- oder sonstiger Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als verbindliches Ergebnis vereinbart ist.
  2. Soweit konkrete Ergebnisse oder Abnahmekriterien vereinbart sind, bestimmen sie die geschuldete Beschaffenheit. Entwürfe, Zwischenstände, Konzepte, Präsentationen und Kostenschätzungen sind keine Freigabe- oder Endfassungen, sofern sie nicht entsprechend bezeichnet sind.
  3. Änderungen des Leistungsumfangs werden als Änderungsauftrag behandelt. Visual Unlimited darf Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Drittkosten vor Umsetzung mitteilen und die Ausführung bis zur Freigabe in Textform aussetzen.
  4. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach dem vereinbarten, sonst nach dem üblichen Stundensatz abgerechnet.

§ 4 Mitwirkung und Freigaben des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Er prüft von ihm freigegebene Inhalte auf fachliche Richtigkeit, Aktualität und Verwendungsfähigkeit.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung verlängern Termine angemessen und werden zusätzlich vergütet, soweit Visual Unlimited sie nicht zu vertreten hat.
  3. Freigaben gelten für den jeweils vorgelegten Stand. Nachträgliche Änderungen freigegebener Inhalte sind Zusatzleistungen. Visual Unlimited darf auf erteilte Freigaben vertrauen, soweit erkennbare Widersprüche nicht entgegenstehen.

§ 5 Fremdleistungen und technische Abhängigkeiten

  1. Fremdleistungen, Lizenzen, Hosting, Plattformen, KI-Modelle, Schriften, Stockmaterial, Versand, Druck und sonstige Drittleistungen sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausweist. Visual Unlimited darf erforderliche Dritte im Namen des Auftraggebers oder auf dessen Rechnung beauftragen, sofern dies vereinbart ist.
  2. Für Verfügbarkeit, Änderungen, Preise und Leistungen unabhängiger Drittanbieter haftet Visual Unlimited nur, soweit Visual Unlimited deren Auswahl oder Einbindung schuldhaft verletzt hat. Änderungen fremder Systeme können Anpassungsaufwand auslösen.
  3. Der Auftraggeber trägt laufende Dritt-, Lizenz-, Modell-, Transaktions- und Betriebskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Termine, Lieferung und höhere Gewalt

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Mitwirkung und Zahlung des Auftraggebers voraus.
  2. Bei nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt, Ausfällen von Infrastruktur oder Drittanbietern, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen oder Lieferengpässen, verlängern sich Termine angemessen. Dauert die Behinderung wesentlich fort, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil kündigen; erbrachte Leistungen und unvermeidbare Kosten sind zu vergüten.
  3. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 7 Prüfung und Abnahme

  1. Abnahmefähige Ergebnisse prüft der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten, sonst innerhalb von zehn Werktagen und meldet konkrete Abweichungen in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  2. Erfolgt keine Rückmeldung, kann Visual Unlimited eine angemessene Nachfrist mit Hinweis auf die Abnahmefolge setzen. Nach fruchtlosem Ablauf gilt das Ergebnis als abgenommen. Die produktive Nutzung ohne Vorbehalt gilt ebenfalls als Abnahme, soweit die Abnahme nach der Beschaffenheit möglich ist.
  3. Bei berechtigten Mängeln erhält Visual Unlimited zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Korrekturen aufgrund geänderter Wünsche oder zuvor freigegebener Vorgaben sind keine Mängel.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten, sonst innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
  2. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. Visual Unlimited darf nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen aussetzen und angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen.
  3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.
  4. Skizzen, Entwürfe, Proben, Beratung und Fremdkosten sind auch dann vergütungspflichtig, wenn ein Folgeauftrag nicht erteilt wird, sofern ihre Vergütung vereinbart war.

§ 9 Kündigung und Annahmeverzug

  1. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Kündigung vergütet der Auftraggeber erbrachte Leistungen, beauftragte Fremdleistungen und nicht vermeidbare Kosten; weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
  2. Nimmt der Auftraggeber eine vertragsgemäße Leistung nicht an oder gerät er mit Mitwirkung in Verzug, kann Visual Unlimited nach angemessener Fristsetzung Mehraufwand und nachweisbare Kosten berechnen und gesetzliche Rechte ausüben.

§ 10 Eigentum und Gefahr bei Waren

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Visual Unlimited. Der Auftraggeber darf sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; daraus entstehende Forderungen tritt er in Höhe der offenen Forderungen an Visual Unlimited ab.
  1. Gefahr und Versandkosten gehen mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren.

§ 11 Nutzungsrechte und Produktionsmittel

  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an den projektspezifischen Ergebnissen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.
  2. Vorbestehende Methoden, Konzepte, Vorlagen, Bibliotheken, Werkzeuge, Know-how, Standardkomponenten und allgemeine Arbeitsergebnisse verbleiben bei Visual Unlimited. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung des Projektergebnisses erforderlichen Rechte.
  3. Rechte Dritter gelten nach deren Lizenzbedingungen. Visual Unlimited schuldet keine weitergehenden Rechte, als wirksam eingeräumt werden können.
  4. Offene Arbeitsdateien, Quellcode, Rohdaten, Produktionsmittel und bearbeitbare Ursprungsformate werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

§ 12 Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er verantwortet deren fachliche Richtigkeit sowie erforderliche Kennzeichnungen und Einwilligungen.
  2. Visual Unlimited verantwortet die vertragsgemäße Bearbeitung. Eine rechtliche, steuerliche, medizinische oder technische Fachprüfung erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
  3. Der Auftraggeber stellt Visual Unlimited von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Vorgaben oder Inhalten des Auftraggebers beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Visual Unlimited informiert ihn unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen ab.

§ 13 Referenzen und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare, nicht öffentliche Informationen geheim und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind nachweislich bekannte, öffentlich zugängliche, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
  2. Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers oder Darstellung des Projekts als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung in Textform.

§ 14 Datenschutz>

  1. Beide Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Der Auftraggeber stellt nur rechtmäßig erhobene, erforderliche und möglichst minimierte personenbezogene Daten bereit.
  2. Verarbeitet Visual Unlimited personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen richten sich nach Art, Umfang, Kontext und Risiko der Verarbeitung.

§ 15 KI-gestützte Leistungen

  1. KI-Funktionen, Modelle, automatisierte Ausgaben oder deren Betrieb sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Ergebnisse KI-gestützter Systeme können trotz angemessener Konfiguration unvollständig, probabilistisch oder fehlerhaft sein.
  2. Der Auftraggeber prüft KI-Ausgaben vor produktiver, fachlicher, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Nutzung durch qualifizierte Personen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung ist ohne gesondertes Konzept nicht Vertragsgegenstand.
  3. Änderungen von Modellen, Schnittstellen, Preisen oder Nutzungsbedingungen Dritter können Anpassungen erfordern und begründen keinen Mangel der Leistung von Visual Unlimited.

§ 16 Mängelrechte

  1. Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit und der dokumentierte Freigabestand. Visual Unlimited kann nach eigener Wahl nachbessern oder mangelfrei neu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
  2. Keine Mängelansprüche bestehen bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, ungeeigneter Systemumgebung, Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung, soweit diese den Mangel verursacht haben.
  3. Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, ausgenommen Ansprüche nach § 17 Absatz 1 und Fälle zwingender längerer Verjährung.

§ 17 Haftung

  1. Visual Unlimited haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommener Garantie sowie nach zwingendem Recht.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für Datenverlust haftet Visual Unlimited bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

§ 18 Aufbewahrung und Herausgabe

  1. Visual Unlimited ist nach Projektabschluss nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Produktionsmittel oder bereitgestellte Daten dauerhaft aufzubewahren. Sofern nichts anderes vereinbart ist, dürfen sie sechs Monate nach vollständiger Abwicklung gelöscht oder vernichtet werden, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
  2. Rückgabe, Export, Archivierung oder Migration erfolgen nur im vereinbarten Umfang. Zusätzlicher Aufwand ist zu vergüten.

§ 19 Gerichtsstand und Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Nürnberg. Visual Unlimited darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von Visual Unlimited übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

Visual Unlimited GmbH · Düppeler Str. 16 · 90427 Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg HRB 14346 · USt-IdNr. DE188862472
Stand 01.09.2026

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